Die SDW hält die Nutzung der Windenergie als eine Form der erneuerbaren Energien für einen wichtigen Beitrag für die Transformation der Gesellschaft zu einer klimaneutralen Gesellschaft und zur Erreichung der Klimaschutzziele Deutschlands und der EU. Gleichwohl sehen wir aktuell vielerorts eine bedrohliche Entwicklung, in der die Energiepolitik Vorrang vor dem Arten- und Naturschutz erhält. Die vielfältigen negativen Auswirkungen auf das Waldökosystem, insbesondere die Biodiversität, dürfen nicht ohne weiteres außer Acht gelassen werden. Deshalb hält der Verband eine umsichtige Vorgehensweise und intensive Begleitung der Pläne zur Ausweitung der Windenergienutzung im Wald für nötig.
Daher fordern wir, Windenergieanlagen (WEA) vorrangig außerhalb des Waldes zu errichten bzw. das Repowering im Offenland zu forcieren und im Wald nur dort aufzustellen, wo die Klimaschutzwirkung am größten ist und die „Umwelt- bzw. Naturschutzkosten“ am geringsten sind. Um dies zu gewährleisten, bedarf es transparenter Abwägungs- und Prüfungsprozesse. Konkret fordern wir von der Politik und den involvierten Akteuren, dass diese Forderungen beim Bau von WEA im Wald unbedingt berücksichtigt werden:
Forderungen
- Anstatt im Wald zu bauen, sollte die Abstandsregel zum Wald im Einzelfall überprüft werden.
- Wenn die Errichtung von Windkraftanlagen im Wald nicht ausgeschlossen werden kann, so ist ein transparenter Abwägungs-, Prüfungs- und Ausweisungsprozess unverzichtbar. Zu berücksichtigen sind dabei insbesondere Artenschutzbelange,sensible Waldgesellschaften, große zusammenhängende Waldgebiete, Boden- und Kulturschutzbelange sowie der Erschließungsgrad.
- Windkraftanlagen dürfen unter keinen Umständen in besondere Waldschutzgebietenach den Waldgesetzen von Bund und Länder und dem Bundesnaturschutzgesetz sowie europaweiten und internationalen Richtlinien (Fauna-Flora-Habitatrichtlinie etc.) und International Union for Conservation of Nature and Natural Resources (IUCN) ausgezeichneten Schutzgebieten gebaut werden.
- Lebensräume besonders geschützter und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten dürfen nicht beeinträchtigt werden.
- Wir fordern das Aus für die Walderhaltungsabgabe als Kompensation, denn sie kommt nur selten dem Wald wieder zugute. Entschädigung/Ausgleich durch Zahlungen lehnen wir ab.
- Wald, der für Anlagenfläche sowie Kranstellflächen und Zuwege dauerhaft verlorengeht, muss durch Aufforstungen ersetzt werden.
- Bei der Errichtung von Windkraftanlagen im und am Wald ist die Gefahr von Waldbränden intensiv zu prüfen.
- Windkraftanlagen einschließlich ihrer Fundamente müssen komplett zurückgebaut und die Wiederherstellung der ursprünglichen Landnutzung (Wald) sichergestellt werden können.
- Es muss ein Ausgleich für den Eingriff in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild geleistet werden.
- Mindestens hat der Ausgleich 1:1 zu erfolgen, bei hoher Wertigkeit sollte der Ausgleich 1:2 oder 1:3 erfolgen. Der Ausgleich muss auch die Zuwege und Bauflächen beinhalten, soweit diese Flächen dauerhaft umgewandelt werden.
Potenziale
- Die SDW sieht mögliche Standorte für Windkraftanlagen im Wald in unmittelbarem Umfeld bestehender Industrie- und Gewerbegebiete, in der Nähe von Infrastruktureinrichtungen, an Bundesautobahnen sowie in der Nähe zum Wald (Abstandsregel aufheben).
- Jede Anlage ist auf ihre volkswirtschaftliche Rentabilität zu prüfen. Das Nachrüsten (Repowering) bestehender wirtschaftlicher Standorte ist der Neuausweisung vorzuziehen. Dies bedarf einer langfristigen und vorausschauenden Infrastrukturplanung, um den Eingriff in den Naturhaushalt so gering wie möglich zu halten. Unwirtschaftliche Anlagen sind abzubauen.
- Wir fordern ein Umdenken von Flächen- hin zu Leistungszielen. Die optimale Nutzung von Windenergiegebieten durch leistungsfähige Anlagen hilft, den Flächenbedarf für den erforderlichen Windenergieausbau zu reduzieren. Die Bündelung von mindestens drei Windkraftanlagen pro Standort kommt auch der Landschaftsästhetik zugute.
- Der Druck auf den Wald könnte weiter verringert werden, wenn Anlagen auch in Siedlungsnähe zugelassen und Höhenbegrenzungen aufgehoben würden.
Kalamitätsflächen
- Langfristige, kontinuierliche Waldstandorte1 sind für Windkraftanlagen auszuschließen.
- Kalamitätsflächen sind Wald und daher grundsätzlich wieder aufzuforsten.
- Liegen Kalamitätsflächen außerhalb von Schutzgebieten oder alten Waldstandorten, sind diese grundsätzlich für Windkraftanlagen geeignet. Eine Einzelfallbetrachtung ist obligatorisch.
Fazit
Der Waldschutz und der Erhalt und die Förderung der vielfältigen Ökosystemleistungen des Waldes sind uns ein besonderes Anliegen. Da vor allem der Artenschutz im Konflikt mit dem Ausbau von Windkraftanlagen im Wald steht, darf der Wald keine Prioritätsfläche für Windkraftanlagen werden. Trotzdem sehen wir, dass auch der Wald seinen Beitrag zum Ausbau der erneuerbaren Energien liefern muss. Unter besonderen Bedingungen und in einem angemessenen Maß und Umfang besteht hierzu auch die Möglichkeit, wie unsere Potenziale aufzeigen.
Hinweis: Die Position wurde am 5. Dezember 2022 mehrheitlich im Präsidium verabschiedet. Sie wurde in einem partizipativen Prozess zwischen dem Bundesverband und den Landesverbänden der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald erarbeitet. Lediglich die Position des Landesverbandes Bayern ist abweichend.
1 Ein Festhalten an konkreten Jahreszahlen lehnen wir ab, es muss der Einzelfall betrachtet werden.